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Die Pflegestufen – so leisten die Pflegeversicherungen

Pflegeversicherung

Die deutsche Pflegeversicherung sieht drei unterschiedliche Pflegestufen vor. Die Einstufung in die unterschiedlichen Pflegestufen besagt, wie pflegebedürftig der Versicherte und wie weit er in seiner Eigenständigkeit eingeschränkt ist. Die Einstufung in eine der drei Pflegestufen steht in direktem Zusammenhang mit dem zeitlichen Aufwand, den ein Pflegepersonal für die Pflege des Versicherten benötigt. Die Einstufung des Versicherten ist die Grundlage für die Leistung der Pflegeversicherung.

Die unterschiedlichen Pflegestufen

Wer einen Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegeversicherung stellen möchte, muss zuerst die Beurteilung durch einen Sachverständigen beantragen. Die zuständige Pflegekasse setzt sich direkt mit dem MDK, mit dem Medizinischen Dienst, in Verbindung. Dieser wiederum kommt vor Ort und erstellt ein Gutachten über den Gesundheitszustand des Versicherten. Dieses Gutachten ist später die Grundlage für die Einstufung in eine der drei Pflegestufen. Die gesetzliche Grundlage für die Pflegestufen ist das BRi, das 11. Buch des Sozialgesetzbuches. Unterschieden wird zwischen Stufe 1 (erheblich pflegebedürftig und mindestens 90 Minuten Pflegezeit), Stufe 2 (schwer-pflegebedürftig und mindestens 180 Minuten Pflegezeit) und Stufe 3 (schwerst-pflegebedürftig und mindestens 300 Minuten Pflegezeit). Als Grundpflege werden das Ankleiden, die Nahrungszufuhr und die Körperpflege bezeichnet.

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So leistet die Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung soll der Deckung der Pflegekosten dienen und das vor allem auch dann, wenn es abgesehen davon keine finanziellen Ersparnisse gibt. Je nach Pflegestufe, erhält der Pflegebedürftige einen Pauschalbetrag ausbezahlt. Individuelle Beiträge gibt es in der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht. Alle Kosten die über diesen pauschalen Betrag hinausgehen, müssen selbst beglichen werden. Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wird jedoch nicht nur zwischen den drei Pflegestufen unterschieden – es gibt auch Krankheitsbilder und Pflegebedürftigkeit, die in unterschiedlichen Abstufungen bemessen wird. Hier spricht man beispielsweise von Kurzzeitpflege, vollstationärer Pflege, Tages- und Nachtpflege oder einer ambulanten Versorgung. Bei einer vollstationären Pflege handelt es sich um eine dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim. Hier wird der Versicherte Tag und Nacht professionell gepflegt und betreut. Diese Versorgung ist mit Abstand die Kostspieligste und kann finanzielle Kosten von bis zu 1500 Euro monatlich verursachen. Bei der sogenannten Tages- und Nachtpflege handelt es sich um eine Art der häuslichen Pflege. Sie verursacht in der Regel Kosten um die 1000 Euro monatlich.