Tarifvergleich

Rürup-Rente Tarifvergleich

Beiträge zur Rürup-Rente ab dem ersten Euro steuermindernd

Rürup-Rente

Für Selbstständige und Freiberufler: Bis zu 20.000 Euro im Jahr können Alleinstehende geltend machen, Verheiratete das Doppelte. Davon sind in diesem Jahr maximal 64 Prozent abzugsfähig (12.800 Euro bzw. 25.600 Euro für Verheiratete). Der abzugsfähige Teil steigt jedes Jahr linear um zwei Prozentpunkte an, sodass ab 2025 die gesamten Beiträge geltend gemacht werden können. Im Gegenzug sind allerdings auch die späteren Rentenzahlungen steuerpflichtig.

Für die Rürup-Rente spricht neben der Förderung insbesondere die hohe Flexibilität in der Ansparphase: Feste Mindestbeiträge gibt es bei diesem Altersversorgungprodukt nicht. Gerade Selbstständige und Freiberufler mit oftmals stark schwankenden Einkünften können die Beiträge flexibel auf die jeweilige Einkommenssituation abstimmen. Auch Einmalzahlungen oder Sonderzahlungen am Jahresende sind möglich. Zweiter Vorteil: Die Rürup-Rente ist sicher. Bei Bedürftigkeit oder Insolvenz dürfen weder der Staat noch Gläubiger auf das aufgebaute Vermögen zugreifen.

Die Rürup Rente kann auch mit einem Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenschutz kombiniert werden. Rürup-Sparer sollten nach Auskunft der Initiative jedoch genau prüfen, ob sich solche Zusatzleistungen lohnen: In jedem Fall gehen sie zu Lasten der Altersrente.

Die Rürup-Rente ist Hartz-4-fest

Privatvorsorge bleibt auch bei Arbeitslosigkeit unangetastet

Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II entsteht.

Das gilt für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen - nicht aber für die steuerlich geförderte Privatvorsorge: Produkte der Rürup-Rente werden bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet und bleiben dadurch auch bei längerer Arbeitslosigkeit voll erhalten.

Rürup-Rente Tarifvergleich



Rürup-Vorsorge und gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rente in der Krise

Die gesetzliche Rente steckt in der Krise. Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner, ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht. Eigenverantwortung ist heute wichtiger denn je. Wenn Sie Ihr Leben im Ruhestand genießen und finanziell gut versorgt sein wollen, müssen Sie rechtzeitig privat vorsorgen.

Eigenverantwortlich vorsorgen mit der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersversorgung. Zur Privatvorsorge zählen auch Kapitallebensversicherungen, Sparguthaben, der Erwerb von Wertpapieren oder von Wohneigentum. Der Staat fördert private Altersversorgung durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen.

Und anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Zahlungen der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden die Beiträge zu privaten Vorsorgeverträgen einschließlich der staatlichen Zulagen angespart und später zuzüglich Zins und Zinseszins als lebenslange Renten wieder ausgezahlt.

Die Ansparphase

Flexible Einzahlung

Als Rürup-Sparer können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben. Bei finanziellen Engpässen können Sie mit Ihrem Vertragsunternehmen sogar ein Aussetzen der Beitragszahlungen für eine bestimmte Zeit vereinbaren.

Wachsende steuerliche Förderung

Für eine optimale Altersversorgung sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente können Sie steuerlich absetzen - zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rente mit 60 Prozent im Jahr 2005, danach jährlich in Zwei-Prozent-Schritten steigend. Ab 2025 können die Beiträge dann voll geltend gemacht werden.

Tipp: Als Ergänzung zur Rürup-Rente bieten viele Anbieter zusätzlich Bausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit an: Der finanzielle Schutz bei Berufsunfähigkeit wird immer wichtiger, denn die gesetzlichen Leistungen bei vorzeitigem Berufsausstieg wegen Krankheit sind kaum noch der Rede wert.

Die Auszahlungsphase

Frühestens ab 60

Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das 65. Lebensjahr erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn erst mit 65.

Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich als monatliche Rente gewährt - lebenslang und ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.


Vorsorge auch für die Familie

Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren.

Die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehenoder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel.